Information zur Landesliste der FDP NRW
„Die FDP NRW hat bereits vor der Landtagswahl darauf hingewiesen, dass es zu einem Fehler bei der Übertragung von Daten zweier Landtagskandidaten in die offiziellen Dokumente des Wahlleiters gekommen ist. Die Kandidaten der Plätze 24 (Christian Sauter) und 48 (Martina Hannen) wurden bei der Einreichung versehentlich vertauscht. Der Landeswahlausschuss hat die FDP-Liste in dieser Form zugelassen und veröffentlicht. Frau Hannen hat im Einvernehmen mit der FDP NRW, unter der Annahme eines Wahlfehlers, beantragt, sie bei der Zuteilung der Sitze zu überspringen, um den Listenfehler nicht mandatserheblich werden zu lassen. Diesem Antrag wurde im Landeswahlausschuss in dessen Sitzung am 24.05. gegen die Stimme des FDP-Vertreters nicht entsprochen. Dies hat zur Folge, dass Frau Hannen mit der Konstituierung des Landtags am 1.6. Abgeordnete wird. Über die Annahme und Ausübung des Mandats kann Frau Hannen frei entscheiden.“
„Der Landeswahlausschuss hat festgestellt, dass ich als Bewerberin auf Platz 24 der Landesliste der FDP einen Sitz im Landtag errungen habe. Ich hatte zuvor, wie auch die FDP NRW, angenommen, die unstreitige punktuelle Fehlerhaftigkeit der Liste müsse dazu führen, dass ich von der Liste zu streichen sei. Darum hatte ich vorsorglich auch selbst um Streichung gebeten. Die Annahme eines rechtlich zweifelhaften oder illegitimen Mandats wäre für mich niemals in Betracht gekommen. Es hat sich aber herausgestellt, dass die rechtlichen Grundlagen anders sind als angenommen. Zudem gibt es zu meinem größten Bedauern keine Möglichkeit, meinem Parteifreund Christian Sauter, der eigentlich für Platz 24 vorgesehenen war, nachträglich statt meiner zu einem Sitz im Landtag zu verhelfen. Durch die Zulassung des inhaltlich fehlerhaften Wahlvorschlags der FDP ist in rechtlicher Hinsicht inzwischen „Heilung“ erfolgt. Dies bedeutet, dass nun sowohl die Legalität wie die Legitimität des Landtagsmandats außer Frage stehen.
29. Mai 2017